Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Eutin sind bemüht, ihre Website eutin-2040.de barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Barrierefreiheit

Unsere Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen sind einige Bereiche der Website aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Leichte Sprache und Gebärdensprache: Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit noch nicht auf allen Seiten zur Verfügung.
  • Formulare und interaktive Angebote: Einige Formulare und interaktive Funktionen sind noch nicht vollständig für alle Nutzer:innen zugänglich.
  • Interaktive Karte: Die auf der Website eingebundene interaktive Karte ist technisch bedingt nicht in vollem Umfang barrierefrei. Eine vollständige Bedienung per Tastatur oder Screenreader ist aktuell nicht möglich. Die Funktionen zur Navigation innerhalb der Karte sind eingeschränkt. Wir prüfen fortlaufend, ob Verbesserungen möglich sind.
  • Bedienbarkeit von Buttons: Die Bezeichnungen und Funktionen einiger Schaltflächen, wie beispielsweise bei der Terminvereinbarung oder der Newsletter-Anmeldung, werden derzeit überarbeitet, um die Zugänglichkeit und Verständlichkeit zu erhöhen.
  • Hinweise zur Barrierefreiheit des Newsletter-Anmeldeformulars
    Das Newsletter-Anmeldeformular auf unserer Website wird von einem externen Drittanbieter bereitgestellt. Leider haben wir auf die technische Umsetzung keinen direkten Einfluss. Wir möchten darauf hinweisen, dass:

    • Eindeutige Labels für Screenreader fehlen (WCAG 2.4.6): Die Eingabefelder sind für Screenreader nicht eindeutig beschriftet, was die Nutzung erschwert.
    • Keine Autocomplete-Attribute vorhanden (WCAG 1.3.5): Browser und assistive Technologien können den Zweck der Felder (z. B. E-Mail-Adresse) nicht automatisch erkennen.
     

    Wir sind bemüht, die Barrierefreiheit stetig zu verbessern. Da das Formular jedoch von einem externen Anbieter stammt, können wir diese Barrieren derzeit nicht selbst beheben.

    Bei Problemen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an unser Team.

Geplante Verbesserungen

Wir planen folgende Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit:

  • Bereitstellung zentraler Inhalte in Leichter Sprache.
  • Ergänzung von Videos mit Untertiteln.
  • Optimierung der Tastaturbedienbarkeit und Kontraste.
  • Überarbeitung von Formularen und Schaltflächen zur besseren Zugänglichkeit.

Kontakt und Feedback

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder haben Sie Anregungen zur Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns gerne:

E-Mail: kontakt@eutin-2040.de
Telefon: 04521 705-493

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und bemühen uns, Ihre Anliegen zeitnah zu bearbeiten.

Schlichtungsverfahren

Falls Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Hinweis: Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert und an technische sowie gesetzliche Entwicklungen angepasst.

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.10.2025 erstellt und zuletzt am 16.10.2025 überprüft.