Ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen im Bestand bis 2026/2028 oder auch danach erlaubt?

Nach dem 30. Juni 2026 gibt es einmalig die Möglichkeit, eine fossile Heizungsanlage, möglicherweise gebraucht, zu installieren. Innerhalb von fünf Jahren muss dann auf eine Lösung umgestellt werden, die der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entspricht. Bei Gebäuden mit einer Etagenheizung kann diese Frist bis zu 13 Jahre betragen, nachdem die erste Etagenheizung ausgefallen ist. Zudem gibt es Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren für fossile Heizungen, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht, aber noch nicht sofort realisierbar ist.

Für Gasheizungen, die mit Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen erneuerbaren Gasen betrieben werden, ist ein Nachweissystem erforderlich, um den dauerhaften Bezug von mindestens 65 Prozent grüner Gase zu belegen. Eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zeigt, dass der Bezug von Biomethan mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist, was durch Modellrechnungen der Prognos AG untermauert wird.

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