Das Wärmeplanungsgesetz legt die Grundlage für die verbindliche und umfassende Wärmeplanung in Deutschland. Ziel ist es, die Wärmeversorgung auf treibhausgasneutrale Systeme umzustellen, um die Klimaziele der Bundesregierung bis 2045 zu erreichen.
Die Länder sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne für Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 für kleinere Gemeinden zu erstellen.